Allgemeine Geschäftsbedingungen für Serviceaufträge (Service Order General Terms & Conditions)
Zuletzt aktualisiert: 9. Januar 2026
Deutsche Übersetzung des englischen Originals (https://www.jobtarget.com/de/general-terms-conditions). Im Falle von Abweichungen ist gemäß dem Abschnitt „Vorrang der englischen Sprachfassung“ die englische Sprachfassung maßgeblich.
Gesamte Vereinbarung
Diese Vereinbarung besteht aus: (1) dem vom Kunden ausgefüllten Serviceauftrag (Service Order), (2) etwaigen anwendbaren Produktbedingungsblättern (Product Term Sheets) für die vom Kunden erworbenen Produkte und/oder Dienstleistungen (die „Produktbedingungsblätter“), abrufbar unter https://www.jobtarget.com/de/employer-agreements, (3) diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (4) den Nutzungsbedingungen von JobTarget, abrufbar unter https://www.jobtarget.com/de/terms-of-use, und (5) der Datenschutzerklärung von JobTarget, abrufbar unter https://www.jobtarget.com/de/privacy-policy, jeweils in der von Zeit zu Zeit geänderten Fassung. Jedes dieser Dokumente wird durch Verweis einbezogen, als wäre es hierin vollständig wiedergegeben. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den vorstehenden Dokumenten ist das zuerst genannte Dokument maßgeblich; mit anderen Worten: Bei einem Widerspruch zwischen dem Serviceauftrag und den Produktbedingungsblättern ist der Serviceauftrag maßgeblich, und bei einem Widerspruch zwischen den Produktbedingungsblättern und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Produktbedingungsblätter maßgeblich.
Diese Vereinbarung enthält die gesamte Abrede der Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand. Jegliche Bedingungen oder Konditionen, die in einer vom Kunden ausgestellten Bestellung, Rechnung oder einem ähnlichen Dokument enthalten sind, werden ausdrücklich zurückgewiesen und sind null und nichtig, selbst wenn ein solches Dokument von JobTarget angenommen oder bezahlt wird. Diese Vereinbarung hat Vorrang vor sämtlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, unabhängig davon, ob oder wann der Kunde eine Angebotsanfrage, eine Bestellung oder sonstige Bedingungen übermittelt hat. Die Erbringung von Leistungen an den Kunden stellt keine Annahme von Bedingungen oder Konditionen des Kunden dar und dient nicht dazu, diese Vereinbarung zu ändern oder zu ergänzen.
Leistungen
JobTarget erbringt die im Serviceauftrag beschriebenen Produkte und Dienstleistungen für den Kunden in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des anwendbaren Produktbedingungsblatts, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung (die „Leistungen“).
Zahlungen
Sofern in einem Serviceauftrag oder Produktbedingungsblatt für ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, hat der Kunde JobTarget innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer Rechnung zu bezahlen. Alle Zahlungen sind in US-Dollar zu leisten, es sei denn, die Parteien haben schriftlich eine Zahlung in einer anderen Währung vereinbart. Zahlt der Kunde die Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum, verpflichtet sich der Kunde, zusätzlich zu den geschuldeten Beträgen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf alle ausstehenden Salden zu zahlen. JobTarget kann außerdem die Erbringung der Leistungen aussetzen, bis die Zahlung vollständig geleistet ist. Die Preise für Produkte und Dienstleistungen verstehen sich ausschließlich aller kommunalen, bundesstaatlichen und föderalen Verbrauchsteuern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Steuern auf Herstellung, Verkauf, Einnahmen, Gewerbeausübung, Nutzung und ähnliche Steuern. Erstattungen erfolgen nicht, außer wie hierin vorgesehen. Der Kunde erstattet JobTarget sämtliche Kosten der Beitreibung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltskosten. JobTarget behält sich das Recht vor, seine Gebühren für Produkte oder Dienstleistungen für jede Verlängerungslaufzeit zu ändern, vorausgesetzt, JobTarget teilt dem Kunden eine solche Änderung mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor Beginn der jeweiligen Verlängerungslaufzeit schriftlich mit.
Laufzeit und Kündigung
Sofern in einem Serviceauftrag oder Produktbedingungsblatt in Bezug auf ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist: (1) beträgt die anfängliche Laufzeit dieser Vereinbarung ein Jahr, beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung des Serviceauftrags durch den Kunden, und (2) verlängert sich diese Vereinbarung automatisch um jeweils weitere Laufzeiten von einem (1) Jahr, sofern nicht eine der Parteien der anderen spätestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der anfänglichen Laufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit schriftlich mitteilt, dass sie die Vereinbarung nicht verlängern will. Jede Partei kann diese Vereinbarung kündigen, wenn die andere Partei gegen diese Vereinbarung verstößt und ein solcher Verstoß dreißig (30) Tage nach Zugang einer entsprechenden Mitteilung bei der vertragsbrüchigen Partei fortbesteht. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei (1) ihre Geschäftstätigkeit für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen oder mehr einstellt (für die Zwecke dieses Absatzes gilt die Umstrukturierung einer Partei und/oder die Übernahme und/oder Verschmelzung der Partei mit einem anderen Rechtsträger nicht als Einstellung der Geschäftstätigkeit); (2) die andere Partei eine allgemeine Abtretung eines wesentlichen Teils ihres Vermögens zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt, oder (3) ein ernsthaftes Insolvenz-, Liquidations-, Zwangsverwaltungs- oder ähnliches Verfahren von der oder gegen die andere Partei eingeleitet wird und ein solches Verfahren nicht innerhalb von einhundert Tagen nach seiner Einleitung eingestellt wird. JobTarget kann die Leistungen mit sofortiger Wirkung aussetzen, wenn der Kunde gegen anwendbares Recht oder Richtlinien von JobTarget verstößt oder ein rechtliches, sicherheitsbezogenes oder Reputationsrisiko darstellt. Unbeschadet der Rechte aus dem Abschnitt „Zahlungen“ dieser Vereinbarung kann JobTarget diese Vereinbarung kündigen, wenn der Kunde einen nach dieser Vereinbarung geschuldeten Betrag bei Fälligkeit nicht zahlt. Im Falle einer Kündigung stehen der kündigenden Partei sämtliche ihr nach Recht und Billigkeit zustehenden Rechte zu.
Änderungen der Bedingungen
JobTarget kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Produktbedingungsblätter, die Nutzungsbedingungen oder die Datenschutzerklärung ändern. JobTarget wird über eine solche Änderung informieren. Beeinträchtigt eine solche Änderung die Nutzung der Leistungen durch den Kunden wesentlich und nachteilig, kann der Kunde diese Vereinbarung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Mitteilung der Änderung ohne weitere Haftung gegenüber JobTarget kündigen. Hat der Kunde im Falle einer solchen Kündigung Beträge für Leistungen vorausbezahlt, die zum Zeitpunkt des Kündigungsverlangens des Kunden noch nicht erbracht oder ausgeführt wurden, erstattet JobTarget diese Beträge. Die fortgesetzte Nutzung der Leistungen durch den Kunden nach Mitteilung einer solchen Änderung gilt als Annahme der geänderten Vereinbarung. Im Übrigen kann diese Vereinbarung nur durch ein von beiden Parteien unterzeichnetes Schriftstück geändert werden. Stellt JobTarget eine Leistung während der Laufzeit eines Serviceauftrags für diese Leistung vollständig ein, stellt JobTarget dem Kunden ein alternatives Produkt bzw. eine alternative Dienstleistung oder ein Ersatzprodukt bzw. eine Ersatzdienstleistung zur Verfügung. Ist ein vergleichbares Alternativ- oder Ersatzprodukt bzw. eine vergleichbare Alternativ- oder Ersatzdienstleistung nicht verfügbar und hat der Kunde Beträge für die eingestellte Leistung vorausbezahlt, erstattet JobTarget alle vorausbezahlten Beträge für Produkte oder Dienstleistungen, die zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht erbracht oder ausgeführt wurden.
Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich Urheberrechten, Patenten, Patentoffenbarungen und Erfindungen (patentierbar oder nicht), Marken, Dienstleistungsmarken, Geschäftsgeheimnissen, Know-how und sonstigen vertraulichen Informationen, Ausstattungsschutz (trade dress), Handelsnamen, Logos, Firmennamen und Domainnamen, zusammen mit dem damit verbundenen Geschäftswert (Goodwill), Bearbeitungen und allen sonstigen Rechten (zusammen die „Rechte des geistigen Eigentums“) an sämtlicher Technologie, Software, Dokumenten, Arbeitsergebnissen und sonstigen Materialien – einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle zugehörigen Upgrades und Anpassungen, die dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung geliefert oder von oder im Auftrag von JobTarget im Zuge der Erbringung der Leistungen erstellt werden –, mit Ausnahme von Inhalten oder Materialien im Eigentum des Kunden, stehen im Eigentum von JobTarget. Die Parteien vereinbaren, dass diese Vereinbarung keine Übertragung und keinen Verkauf von Rechten des geistigen Eigentums darstellt. JobTarget behält das Eigentum an sämtlichen Inhalten, Codes, Daten und sonstigen materiellen oder immateriellen Materialien, die infolge dieser Vereinbarung geschaffen werden. JobTarget gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare, widerrufliche, nicht übertragbare, beschränkte Lizenz zum Zugriff auf die Leistungen und zu deren Nutzung in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung. Diese Lizenz erlaubt dem Kunden die Nutzung der Leistungen, nicht jedoch die Vervielfältigung, Duplizierung, Kopie, Änderung, den Verkauf oder eine sonstige Verwertung irgendeines Teils der Leistungen. Der Kunde gewährt JobTarget eine beschränkte, nicht ausschließliche, vollständig abgegoltene, lizenzgebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung der Marken, Dienstleistungsmarken, Logos, Stellenanzeigen und aller sonstigen vom Kunden bereitgestellten Inhalte, und zwar ausschließlich zum Zweck der Erbringung der Leistungen und der Erfüllung der Verpflichtungen von JobTarget aus dieser Vereinbarung.
Beschränkte Gewährleistung; Haftungsausschlüsse
Unbeschadet der Nutzungsbedingungen besteht für den Fall, dass die Leistungen die Anforderungen der veröffentlichten Spezifikationen von JobTarget nicht erfüllen, die einzige Verpflichtung von JobTarget – und der einzige Rechtsbehelf des Kunden – darin, dass JobTarget wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternimmt, um die betreffenden Produkte zu ersetzen und/oder die betreffenden Leistungen in Übereinstimmung mit den veröffentlichten Spezifikationen erneut zu erbringen.
JobTarget ist nicht verantwortlich für etwaige Formatierungs- oder Datenübertragungsfehler in Inhalten. Jede Jobbörse stellt Inhalte unterschiedlich dar, und JobTarget kann nicht für Abweichungen bei der Darstellung der Stellenanzeigen eines Kunden oder der Formatierung solcher Stellenanzeigen verantwortlich gemacht werden. JobTarget kann die Richtigkeit, Aktualität, Leistungsfähigkeit und/oder technische Kompetenz von Drittpartnern oder Jobbörsen Dritter nicht garantieren und lehnt hierfür ausdrücklich jede Verantwortung ab. Für Dienste, Plattformen, Jobbörsen oder Datenquellen Dritter gelten keinerlei Gewährleistungen. JobTarget garantiert weder die Leistung oder den Erfolg der Leistungen noch, dass die Leistungen dem Kunden die Erzielung eines bestimmten Ergebnisses oder Resultats ermöglichen.
MIT AUSNAHME DES VORSTEHENDEN WERDEN DIE LEISTUNGEN „WIE BESEHEN“ (AS IS) ERBRACHT, UND JOBTARGET GIBT KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AB, EINSCHLIESSLICH GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN GEBRAUCH ODER ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. DIESE BESCHRÄNKTE GEWÄHRLEISTUNG GILT NICHT FÜR ANSPRÜCHE, DIE AUS DER NUTZUNG DER PRODUKTE ODER LEISTUNGEN DURCH DEN KUNDEN AUSSERHALB DER PARAMETER DER VERÖFFENTLICHTEN SPEZIFIKATIONEN VON JOBTARGET UND/ODER AUS DER NUTZUNG DER PRODUKTE ODER LEISTUNGEN DURCH DEN KUNDEN IN KOMBINATION MIT ANDEREN, NICHT SCHRIFTLICH VON JOBTARGET GENEHMIGTEN PRODUKTEN ODER LEISTUNGEN ENTSTEHEN.
Haftungsbeschränkung
JOBTARGET SOWIE SEINE LEITENDEN ANGESTELLTEN, DIREKTOREN, MITARBEITER, VERTRETER UND VERBUNDENEN UNTERNEHMEN HAFTEN NICHT FÜR BESONDERE, BEILÄUFIG ENTSTANDENE, STRAFENDE (PUNITIVE), INDIREKTE, EXEMPLARISCHE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN AUS NUTZUNGS-, DATEN- ODER GEWINNVERLUST, BEHÖRDLICHE GELDBUSSEN ODER KOSTEN FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -LEISTUNGEN, SELBST WENN JOBTARGET IM VORAUS AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, KOSTEN ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, DIE AUS ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER VEREINBARUNG ODER DEN PRODUKTEN UND/ODER LEISTUNGEN VON JOBTARGET ENTSTEHEN, SEI ES IM RAHMEN EINER KLAGE AUS VERTRAG ODER UNERLAUBTER HANDLUNG, EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE GESAMTHAFTUNG VON JOBTARGET (EINZELN UND IN SUMME) FÜR UNMITTELBARE SCHÄDEN DIE BETRÄGE, DIE DER KUNDE FÜR DIE BETREFFENDE KONKRETE ARBEIT IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM DATUM DER ANSPRUCHSENTSTEHUNG AN JOBTARGET IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEZAHLT HAT ODER ZU ZAHLEN HAT.
Kundeninhalte
Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass seine Inhalte, Stellenanzeigen, Stellenbeschreibungen oder an JobTarget übermittelten Informationen (die „Inhalte“) allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften entsprechen und dass seine Inhalte nicht gegen anwendbare Gesetze verstoßen, einschließlich Titel VII des Civil Rights Act, der Vorschriften der Equal Employment Opportunity Commission („EEOC“) sowie kommunaler, bundesstaatlicher, föderaler oder sonstiger Gesetze, die die Diskriminierung von Bewerbern verbieten und/oder Entgelttransparenz vorschreiben. Der Kunde erkennt an, dass er für alle Entscheidungen in Bezug auf die Inhalte verantwortlich ist. Der Kunde sichert ferner zu und gewährleistet, dass seine Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verletzung von Urheberrechten, Marken oder sonstigen Schutzrechten, irreführende Werbung oder Verleumdung. Der Kunde ist für die Einhaltung aller Datenschutzgesetze verantwortlich, die auf die Nutzung der Leistungen durch den Kunden und alle übermittelten personenbezogenen Daten anwendbar sind.
Freistellung
Jede Partei stellt die andere Partei von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und hält sie schadlos, die aus grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten der freistellenden Partei im Zusammenhang mit der Bereitstellung, Erbringung oder Nutzung der Produkte oder Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung resultieren. Der Kunde stellt JobTarget, seine Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Repräsentanten, Vertreter, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger von sämtlichen Ansprüchen, Klagen oder Verlusten frei, verteidigt sie dagegen und hält sie schadlos, gleich ob gegenüber dem Kunden oder Dritten, die sich beziehen auf (i) die Inhalte, Stellenanzeigen oder an JobTarget übermittelten Informationen des Kunden; (ii) einen Verstoß des Kunden gegen Gesetze oder Vorschriften; (iii) Handlungen des Kunden als Arbeitgeber; (iv) eine Verletzung von Vereinbarungen mit Dritten oder Rechten Dritter durch den Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheber-, Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte (Privatsphäre); oder (v) die Nutzung der Leistungen von JobTarget oder der über JobTarget erworbenen Produkte oder Dienstleistungen Dritter durch den Kunden.
Allgemeines
Anwendbares Recht
Diese Vereinbarung ist nach den Gesetzen des Bundesstaates Connecticut auszulegen und durchzusetzen, ohne Berücksichtigung seiner kollisionsrechtlichen Grundsätze. Die Rechte und Pflichten der Parteien unterliegen nicht den Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Die Bundes- oder bundesstaatlichen Gerichte von Connecticut haben die ausschließliche persönliche und sachliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Auftrag ergeben, und die Parteien unterwerfen sich hiermit jeweils dem Gerichtsstand dieser Gerichte in Bezug auf solche Streitigkeiten; auf alle Einwendungen gegen diese Zuständigkeit und diesen Gerichtsstand wird hiermit verzichtet. Der Kunde stimmt der Zustellung von Verfahrensdokumenten zu, soweit dies nach dem Recht von Connecticut zulässig ist, oder per Einschreiben mit Rückschein.
Höhere Gewalt
JobTarget haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle bei der Erfüllung dieser Vereinbarung oder für Schäden, die dem Kunden durch solche Verzögerungen oder Ausfälle entstehen, wenn diese Verzögerungen oder Ausfälle unmittelbar oder mittelbar verursacht werden durch oder in irgendeiner Weise entstehen aus Bränden, Überschwemmungen, Unfällen, zivilen Unruhen, höherer Gewalt, Krieg, Streiks, Arbeitskonflikten, Arbeitskräfte- oder Materialmangel, behördlichen Beschränkungen oder sonstigen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von JobTarget liegen.
Verhältnis der Parteien
Die Parteien sind unabhängige Vertragspartner. Nichts in dieser Vereinbarung begründet ein Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine Personengesellschaft, ein Verhältnis von Geschäftsherr und Vertreter oder ein Joint Venture.
Abtretung
JobTarget kann diese Vereinbarung ohne Zustimmung des Kunden abtreten. Der Kunde darf diese Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von JobTarget abtreten. Jede Bezugnahme auf JobTarget umfasst auch etwaige Rechtsnachfolger, Übertragende oder Abtretungsempfänger.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer bestimmten Bestimmung dieser Vereinbarung berührt die übrigen Bestimmungen nicht, und diese Vereinbarung ist in jeder Hinsicht so auszulegen, als wären die unwirksamen und undurchsetzbaren Bestimmungen nicht enthalten. Darüber hinaus gilt das Unterlassen der Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch JobTarget nicht als Verzicht auf diese Bestimmung und beeinträchtigt nicht die Möglichkeit von JobTarget, diese Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.
Mitteilungen
Alle nach dieser Vereinbarung zulässigen oder erforderlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind zu übermitteln per: E-Mail (mit Empfangsbestätigung); Einschreiben mit Rückschein; anerkanntem Übernacht-Kurierdienst oder persönlicher Übergabe an die auf der Vorderseite des Serviceauftrags angegebene Adresse oder an eine andere Adresse bzw. andere Adressen, die die Parteien von Zeit zu Zeit durch eine Mitteilung gemäß diesem Absatz benennen können.
Vorrang der englischen Sprachfassung
Im Falle eines Widerspruchs oder einer Abweichung zwischen einer übersetzten Fassung dieser Vereinbarung – einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Produktbedingungsblätter, die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung – und der englischen Sprachfassung ist die englische Sprachfassung maßgeblich. Mitteilungen, Benennungen, Feststellungen und Spezifikationen im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgen in englischer Sprache.